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Tiere aussetzen. Höchststrafe
Geschrieben von Inca Vogt   

Kein typisches Thema hier. Aber eines, das mir extrem am Herzen liegt. Schon viele Jahre lang finden Fellnasen bei mir im Notfall ein Zuhause und meine Kuschelmaus Shanti kommt vom Tierschutz. Irgendjemand hat sie ungeimpft dort abgeliefert. Wenigstens das.

Den meisten Tieren die keiner mehr will, geht es schlechter. Sie werden ausgesetzt. Im Urlaub, sich selbst überlassen. Sie werden vor Tierheimen angebunden, oder auf die Autobahn geworfen - in den sicheren Tod.

Gut, dass das nicht mehr nur als Kavaliersdelikt durchgeht. Bis zu 25.000 Euro Strafe drohen den Tätern, die Mitgeschöpfen das antun. Im Folgenden ein Artikel von TASSO. 

Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.

 

Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten.

Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen.

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